Kameradschaftsverein der
Freiwilligen Feuerwehr Hönningen e.V.
Der Kameradschaftsverein der FFW Hönningen hat satzungsgemäß die Aufgabe, das Feuerwehrwesen in der Ortsgemeinde nach dem Landesbrand- und Katastrophenschutz zu fördern durch
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stv. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem stv. Kassierer.
Nach dem Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) Rheinland-Pfalz dürfen Feuerwehrleute maximal bis zum 67. Lebensjahr ihren aktiven Dienst in der Feuerwehr leisten.
Nach Erreichen dieser gesetzlichen Altersgrenze, oder wenn eine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit vorliegt, scheiden diese Kameraden aus der aktiven Wehr aus. Sie bleiben dann aber weiterhin Mitglied im Kameradschaftsverein der Freiwilligen Feuerwehr Hönningen. Diesem gehören neben den "Alterskameraden" auch alle aktiven Wehrmitglieder an.
Der Kameradschaftsverein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.